06.02.2015 – Förderprogramm progres.nrw
Ab dem 4. Februar 2015 können wieder Anträge zur Förderung, insbesondere auch Passivhäuser und 3 L-Häuser, gestellt werden. Die Förderung erstreckt sich auf Vorhaben innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalens. Auch können nur solche Vorhaben gefördert werden, mit denen vor Erteilung eines Zuwendungsbescheids durch die Bewilligungsbehörde noch nicht begonnen wurde. Gefördert werden sollen erneut Ausgaben für die Errichtung folgender Maßnahmen und Anlagen:
- Wohnungslüftungsanlagen
- Gewerblich Anlagen zur Verwertung von Abwärme
- Thermische Solaranlagen
- Photovoltaikanlagen (beschränkte Antragsberechtigung)
- Wasserkraftanlagen
- Wärmeübergabestationen (Hausanschlüsse an ein Wärmenetz)
- Biomasseanlagen i. V. mit einer thermischen Solaranlage
- KWK Anlagen bis 20kWel (private Nutzung)
- Energiespeicher (Gas, Wärme, Kälte)
- Wärmenetze
- Effizienzsteigerungsmaßnahmen an KWK Anlagen
- Wohngebäude im Passivhaus-Standard
- Wohngebäude im 3 L-Haus-Standard
- Studien (beschränkte Antragsberechtigung)
- Messtechnik (beschränkte Antragsberechtigung)