19.01.2024 – Förderung der Energieberatung
Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW) werden neben anderen Förderprogrammen fortgesetzt. Seit dem 19.01.2024 können wieder Anträge auch für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gestellt werden.
EBW steht für Energieberatung für Wohngebäude
EBN steht für Energieberatung für Nichtwohngebäude
09.01.2024 – Alles erneuert, GEG und BEG
Besonders bei der Heizung haben sich die gesetzlichen Richtlinien und die Förderrichtlinien ab dem 01.01.2024 geändert. Heizungsanlagen werden nun durch die KfW gefördert, die Förderung der Gebäudehülle (Fenster, Dach etc.) bleibt bei dem BAFA.
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