21.02.2022 – Neustart der Förderung
Laut KfW-Information: Neustart der BEG SANIERUNG: Anträge ab 22. Februar für Sanierungsvorhaben wieder möglich.
Die Förderbedingungen für die Sanierungsvorhaben bleiben unverändert.
Die KfW weiter: „Die Erstellung einer Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie für Einzelmaßnahmen war und ist unverändert möglich. Die Erstellung einer gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) für die Sanierung zum Effizienzgebäude sowie für Einzelmaßnahmen für Nichtwohngebäude ist ab dem 22.02.2022 wieder möglich.“
Der Start der Neubauförderung soll im März 2022 starten. Die Rahmenbedingungen sind jedoch noch nicht festgezurrt.
24.01.2021 – Die Förderlandschaft ändert sich
Seit dem 01.01.2021 hat sich die Förderlandschaft geändert. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist in ersten Teilen in Kraft getreten. In erster Linie ist eine Aufteilung der Förderungen in Zuschuss durch das BAFA und Förderdarlehen (KfW) angestrebt und wird in mehreren Schritten durchgeführt. Und wie immer werden Förderpunkte abgeschafft, aber auch Förderpunkte sind dazu gekommen beziehungsweise erhöht worden.
09.04.2020 – stationäre Batteriespeicher werden wieder gefördert
Im NRW-Landesprogramm progres.nrw – Markteinführung können zur Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienztechniken in Nordrhein-Westfalen wieder Anträge für eine Förderung von stationären elektrischen Batteriespeichern in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage gestellt werden.
Der Fördersatz beträgt 200 € pro Kilowattstunde Speicherkapazität. Die Kapazität des installierten Batteriespeichers in Kilowattstunden darf dabei maximal doppelt so groß sein wie die installierte Leistung der neu errichteten Photovoltaikanlage in Kilowatt-Peak.
Anträge können bis zum 20. November 2020 (eingehend bei der Bezirksregierung Arnsberg) gestellt werden.
Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn über den Förderantrag entschieden ist.
31.01.2020 – Höhere Bundesförderung für Energieberatungen für Wohngebäude
Die überarbeitete „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ tritt am 1. Februar 2020 in Kraft. Diese Förderung zielt auf die intelligente Einsparung von Energie in Wohngebäuden durch qualifizierte und unabhängige Energieberater.
Konkret wird die Förderung von bisher 50 % auf 80 % des förderfähigen Beratungshonorars angehoben mit einem Höchstsatz von 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (bisher 800 Euro) und 1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten (bisher 1.100 Euro).
Für nähere Informationen folgen Sie bitte diesem Link.
08.01.2020 – Ab 24.01.2020 verbesserte Förderkonditionen für Gebäudesanierungsprogramme KfW
Die Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche Klimaziele auf den Weg gebracht. Daher treten im Januar 2020 zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren in Kraft.
So profitieren Sie zum Beispiel ab dem 24.01.2020 in vielen Produkten von höheren Tilgungs- und Investitionszuschüssen sowie Kreditbeträgen.
Folgen Sie dem Link zur KFW für genauere Informationen