06.01.2020 – Änderungen zu den KfW-Förderungen
Energieeffizient Sanieren – Kredit (152) und
Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430)
Ab dem 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nahezu komplett vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernommen. Nah- und Fernwärme sowie die Optimierung der Heizungsanlage werden weiterhin von der KfW gefördert.
Energieeffizient Sanieren – Kredit (151) und
Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430)
Ab 01.01.2020 werden Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage) bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus nicht mehr gefördert. Die Kosten hierfür können daher bei den förderfähigen Kosten nicht mehr berücksichtigt werden.
Für die energetische Berechnung zum KfW-Effizienzhaus kann ein nicht förderfähiger Wärmeerzeuger weiterhin berücksichtigt werden.
Energieeffizient Bauen – Kredit (153)
Planen Sie in Ihrem KfW-Effizienzhaus eine Öl-Heizung einzubauen, können Sie ab 01.01.2020 keine Förderung mehr erhalten.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung mit der bisherigen Heizungsförderung bis einschließlich 31.12.2019 bei der KfW möglich ist.
Energieeffizient Sanieren – Kredit (152) und
Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430)
Ab dem 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nahezu komplett vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernommen. Nah- und Fernwärme sowie die Optimierung der Heizungsanlage werden weiterhin von der KfW gefördert.
Nicht mehr gefördert werden:
Maßnahme | KfW-Förderung entfällt für: |
---|---|
Einzelmaßnahme | Öl-Brennwert-Heizungen, Gas-Brennwert-Heizungen, ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien |
Maßnahmenpaket | Heizungspaket, Lüftungspaket |
Energieeffizient Sanieren – Kredit (151) und
Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430)
Ab 01.01.2020 werden Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage) bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus nicht mehr gefördert. Die Kosten hierfür können daher bei den förderfähigen Kosten nicht mehr berücksichtigt werden.
Für die energetische Berechnung zum KfW-Effizienzhaus kann ein nicht förderfähiger Wärmeerzeuger weiterhin berücksichtigt werden.
Energieeffizient Bauen – Kredit (153)
Planen Sie in Ihrem KfW-Effizienzhaus eine Öl-Heizung einzubauen, können Sie ab 01.01.2020 keine Förderung mehr erhalten.
Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
Kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und Öl werden ab dem 01.01.2020 nicht mehr gefördert.
23.08.2019 – Neue Verbesserungen der Förderungen durch die KfW
Ab dem 01.10.2019 gilt:
Erhöhung des max. Kreditbetrages auf 100.000 EUR ab 01.10.2019 im KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
Verlängerung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit von 4 auf 12 Monate ab 01.10.2019 in den Förderprodukten Altersgerecht Umbauen - Kredit (159), Energieeffizient Sanieren -Ergänzungskredit (167), KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)
28.05.2019 – Bereitstellungsprovision sinkt bei der KfW
Das ändert sich zum 01.06.2019:
- Die monatliche Bereitstellungsprovision für nicht abgerufene Kreditbeträge sinkt auf 0,15 %.
- Zudem wird die Bereitstellungsprovision nicht schon nach dem 7,. sondern erst ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW fällig.
- Bitte warten Sie mit der Antragsstellung bis zum 01.06.2019, um die neuen Konditionen der Bereitstellungsprovision in Anspruch nehmen zu können.
21.04.2019 – KfW 153 Zinssatz für den Neubau wurde wieder etwas gesenkt
Der Jahreszins ist wieder ein bisschen nach unten angepasst worden.
Sollzins (Effektivzins ) |
Laufzeit (Jahre) |
tilgungsfreie Anlaufzeit |
Zinsbindung |
0,75 % ( 0,75 % ) |
4 bis 10 |
1 bis 2 Jahre |
10 Jahre |
0,80 % ( 0,80 % ) |
11 bis 20 |
1 bis 3 Jahre |
10 Jahre* |
0,80 % ( 0,80 % ) |
21 bis 30 |
1 bis 5 Jahre |
10 Jahre* |
* Vor Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung.
15.03.2019 – KfW-Zinssenkungen sind wieder lohnend für den Neubau
Der Jahreszins ist erneut gesenkt worden. So wird energetisches und qualitativ hochwertiges Bauen finanziell einfacher.
- ab 0,75 % effektiver Jahreszins
- bis 100.000 Euro Kredit für jede Wohnung
- zusätzlich Geld sparen und weniger zurückzahlen: bis zu 15.000 Euro mit dem Tilgungszuschuss
- für alle, die ein neues KfW-Effizienzhaus bauen oder kaufen oder eine entsprechende Eigentumswohnung
- kombinierbar mit Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung (431)